Letzte Aktualisierung: Samstag, 10.11.2012
Festgeld Sicherheit Lesen Sie hier worauf zu achten ist
Die Sicherheit bei der Festgeldanlage kann dreidimensional betrachtet werden. Denn es sind drei Aspekte, die Festgeld sicher und für Sparer somit äußerst interessant machen: die Zinssicherheit, die Sicherheit vor Betrugsversuchen und der Schutz der Einlagen. Die Summe daraus ergibt den Grund, warum Festgeld schon seit Jahren zu den beliebtesten Anlageformen der Deutschen gehört.
Zinssicherheit dank Zinsgarantie
Dass auch der Zins zur Sicherheit der Festgeldanlage beiträgt, ist vielen vermutlich gar nicht bewusst. Schließlich wird der Zins für die gesamte Laufzeit garantiert. Das ist beim Tagesgeld nur ab und an der Fall, zum Beispiel im Rahmen von Neukundenaktionen mit Zinsgarantie. Sparer können sich also sicher sein, dass ihr Kapital mit dem vertraglich vereinbarten Prozentsatz verzinst wird, und zwar unabhängig davon, ob das Zinsniveau gegebenenfalls weiter in den Keller rutscht. Allerdings kann man auch das Pech haben, dass die Zinsen anziehen. Daher unser Rat: Nicht das gesamte Kapital auf eine Laufzeit setzen, sondern etwas flexibler planen.
Keine Chance für Betrüger
Ebenfalls wichtig: Betrüger haben kaum eine Chance, sich am Festgeld zu schaffen zu machen. Das Geld liegt fest und wird im Anschluss an die Vertragslaufzeit ausschließlich auf das vorab genannte Verrechnungs- oder Referenzkonto ausgezahlt. Dieses Konto muss in der Regel auf den gleichen Namen lauten wie das Festgeldkonto. Ausnahmen sind nur denkbar, wenn sie schriftlich beantragt und von der Bank bestätigt werden. Einfach so das Kapital umzuleiten oder vorzeitig auf ein anderes Konto buchen zu lassen, ist damit unmöglich. Auch das spricht für die Sicherheit der Festgeldanlage.
Einlagensicherung nach EU-Standard
Entscheidend ist und bleibt für Verbraucher allerdings die Sicherheit der Einlagen. Die Frage dahinter: Was geschieht mit meinem Geld, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird? Das ist bereits passiert, bei der Kaupthing Edge Bank aus Island. Dieses Negativbeispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich auch über die Einlagensicherung Gedanken zu machen. Sie ist europaweit einheitlich geregelt. Jede Nation ist dazu verpflichtet, ein gesetzliches Einlagensicherungssystem zu führen, das im Schadensfall 100.000 Euro je Kunde absichert. Das gilt für die Bundesrepublik ebenso wie für Österreich, Großbritannien, Frankreich und jeden anderen EU-Staat. Wie genau die einzelnen Systeme organisiert sind, ist den Mitgliedsstaaten überlassen.
Wie sicher ist mein Geld im Ausland?
Rein vom gesetzlichen Standpunkt aus ist Festgeld in Österreich damit genauso sicher wie in Deutschland. Darauf verweist auch die Stiftung Warentest: Bis 100.000 Euro ist das Kapital bestens geschützt. Mehr Geld anzulegen wird allerdings nicht empfohlen. Beachtet werden sollte zudem, dass Kunden ihre Ansprüche im Fall der Fälle in dem Land geltend machen müssen, in dem die Bank ihren Hauptsitz hat. Im deutschsprachigen Raum kein Problem. Schwieriger wird es, wenn es sich zum Beispiel um ein lettisches Unternehmen handelt.
Gesetzlich und freiwillig – die Einlagensicherung in Deutschland
Als mustergültig kann die deutsche Einlagensicherung bezeichnet werden. Hier greifen je nach Bankengruppe gleich zwei Sicherungssysteme – die gesetzliche Einlagensicherung und ein freiwilliger Einlagensicherungsfonds. Für den gesetzlichen Part sind die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken GmbH zuständig. Hier greift die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro. Auf freiwilliger Basis sichern der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken und der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands e.V. Kundengelder darüber hinaus bis zu 100 Prozent ab.
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Beim Fonds des Bundesverbandes deutscher Banken orientiert sich die Sicherungsgrenze am maßgeblich haftenden Eigenkapital der Bank. Berechnungsgrundlage für die Einlagensicherung je Kunde sind 30 Prozent dieses Betrages. Das gilt bis Ende 2014. Danach sinkt die Quote auf 20 Prozent, später auf 15 und ab dem 1. Januar 2025 auf 8,75 Prozent. Diese Neuerung sollte niemanden abschrecken. Denn auch in dem Fall gilt eine Sicherungsgrenze von mehreren Millionen Euro je Kunde. Übrigens: Sollte eine deutsche Bank Konkurs anmelden müssen, übernimmt der zuständige freiwillige Einlagensicherungsfonds die komplette Abwicklung inklusive der gesetzlich geschützten 100.000 Euro.
Eigene Systeme: Volksbanken, Sparkassen, Raiffeisenbanken
Die Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen arbeiten mit eigenen Systemen. Auch sie unterliegen den gesetzlichen Vorgaben der EU. Das heißt: Hier gehen gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung gewissermaßen Hand in Hand. Dafür sorgen die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken und der Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe. Sie schützen 100 Prozent des Kapitals und stehen im Ernstfall füreinander ein.
Festgeld ist sicher
Bedenken bezüglich der Sicherheit sind beim Festgeld also völlig unbegründet. Auch bei ausländischen Instituten ist das Geld sicher verwahrt. Wer sich dennoch scheut, sein Kapital einer Bank mit Sitz im EU-Ausland anzuvertrauen, sollte über unserem Festgeldvergleich klären, wie die Einlagensicherung organisiert ist, und sich dann für eine deutsche Bank bzw. eine Bank entscheiden, die einem der deutschen Einlagensicherungssysteme angehört.
Bild © Tobif82 - Fotolia.com
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