Hilfreiche Informationen zur Auslandskrankenversicherung
Im Sommer und Winter bietet sich dem unbeteiligten Beobachter stets das gleiche Bild: Kaum hat der Nachwuchs Ferien, packen Familien die Koffer, stürzen ins Taxi zum Flughafen oder hetzen in den Ferienflieger - nur um am Strand oder auf der Piste beim Skifahren zu entspannen. Leider wird aus der Freude über die verdiente Auszeit mitunter schnell Frust. Nicht nur verlorene Koffer oder Streit mit dem Partner trüben die Ferienstimmung. Auch Krankheiten können im Urlaub sprichwörtlich auf den Magen schlagen.
Einer im Auftrag der DAK-Gesundheit durchgeführten forsa-Umfrage aus dem Jahr 2010 zufolge machen Magen-Darm-Erkrankungen 30 Prozent aller Beschwerdefälle im Urlaub aus. Häufiger treten nur Erkältungen und Sonnenbrand auf. Aber als Reisender müssen Sie auch mit Knochenbrüchen, Allergien, Lebensmittelvergiftungen oder Verkehrsunfällen rechnen. Fazit: Das Risiko für Ihre Gesundheit reist einfach mit.
Solange Sie sich in den Ferien in Deutschland aufhalten, ist der Besuch beim Arzt vor Ort kein Problem. Deutlich komplizierter wird die Situation spätestens dann, wenn Sie im Ferienflieger ins Ausland sitzen. Hier gelten schnell andere Spielregeln beim Thema Arztbesuch und Krankheit. Auf Ihre Krankenversicherung können Sie sich dabei übrigens nur bedingt verlassen.
Krank im Ausland - und nun?
Speziell als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wird ein Aufenthalt im Ausland zum Risiko. Der Grund: Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ruhen die Ansprüche gegen die gesetzlichen Krankenkassen - solange sich Versicherte außerhalb Deutschlands aufhalten. Im Klartext bedeutet dies, dass Sie sich bei einer Auslandsreise nicht auf Kosten Ihrer Krankenkasse behandeln lassen können. Allerdings existieren Ausnahmen. So regelt beispielsweise eine gemeinsame Verordnung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall Leistungen im Urlaubsland in Anspruch nehmen können.
Allerdings richtet sich der detaillierte Leistungsumfang nach den im Reiseland geltenden nationalen Bestimmungen. In der Praxis kann es also passieren, dass Sie im Vergleich zu Deutschland wesentlich höhere Zuzahlungen leisten müssen oder an den Untersuchungskosten beteiligt werden. So kann es zum Beispiel teuer werden, wenn Sie in Dänemark zum Zahnarzt müssen, da die nationale Krankenversicherung nur für einen Teil der zahnärztlichen Behandlungen die teilweise Kostenerstattung vorsieht. Teuer wird es auch in Frankreich - da Sie als gesetzlich Versicherter hier einen bestimmten Anteil der Behandlungskosten übernehmen müssen.
Tipp: Denken Sie vor jedem Urlaub daran, sich in Bezug auf die nationalen Regelungen zu informieren. Entsprechende Merkblätter mit allen wichtigen Informationen hält die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland für Kassenpatienten bereit. Und packen Sie in jedem Fall die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC ein, welche Ihren Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dokumentiert.
Reisen Sie dagegen in Länder außerhalb der EU, mit denen Deutschland keinerlei Sozialhilfeabkommen unterhält, wird es im Falle einer Erkrankung richtig teuer. Denn hier müssen Sie die gesamten Behandlungskosten und die verordneten Arzneimittel aus eigener Tasche zahlen. Der Aufenthalt wird so zu einem finanziellen Risiko - zumal ein eventuell notwendiger Rücktransport nach Deutschland zu keinem Zeitpunkt von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt wird.
Auslandskrankenversicherung - Ihr Rettungsboot
Wer im Ausland erkrankt und einen Arzt aufsuchen oder ins Krankenhaus muss, braucht nicht nur starke Nerven, sondern auch Geld. Oft bleibt die Übernahme der Kosten nämlich Ihnen als Patient überlassen, da die gesetzliche Krankenversicherung nur unzureichend schützt. Wie können Sie trotzdem ruhigen Gewissens ins Ausland reisen? Für Abhilfe sorgt der Abschluss einer Reise- oder Auslandskrankenversicherung.
Diese hat im Wesentlichen eine Aufgabe - Sie im Ernstfall vor finanziellen Risiken durch Behandlungskosten zu schützen. Um dieses Ziel erreichen zu können, dürfen Sie aber nicht irgendeine Auslandskrankenversicherung abschließen, sondern müssen auch das Kleingedruckte lesen. Grundsätzlich sollte ein leistungsfähiger Tarif folgende Bereiche abdecken:
- Die 100-prozentige Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten,
- die 100-prozentige Übernahme verordneter Arznei-, Heil- und Hilfsmittel,
- den notwendigen Krankentransport,
- den medizinisch notwendigen Rücktransport sowie
- eventuell anfallende Rettungs- und Suchkosten.
Der letztgenannte Bereich ist in verschiedenen Tarifen mit einer Summenbegrenzung versehen. Ebenfalls nur Grundschutzcharakter hat die Auslandskrankenversicherung meist im Bereich der Zahnbehandlung. Hier sind schmerzstillende Maßnahmen, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen eines beschädigten Zahnersatzes - nicht dessen Neuanfertigung - im Allgemeinen wesentlicher Gegenstand der versicherten medizinischen Leistungen. Übrigens sollten auch Privatversicherte über den Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung nachdenken, wenn deren Volltarif und damit deren Versicherungsschutz in diesem Zusammenhang deutliche Lücken aufweist.
Wichtig: Die Kostenübernahme des Rücktransports sollte nicht mit einer Summenobergrenze versehen werden und auch die Kosten für eine medizinisch notwendige Begleitperson beinhalten.
Die richtige Auslandskrankenversicherung für Sie
Die Leistungen der Auslandskrankenversicherung sind eine der wesentlichen Grundlagen, auf denen Sie eine Entscheidung treffen sollten. Seitens der Gesellschaften werden inzwischen aber viele unterschiedliche Tarifmodelle angeboten, angefangen von der Einzelreiseversicherung über Jahresverträge bis hin zu Langzeitreise-Varianten. Welche Tarifoption für Sie in Frage kommt, hängt von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Um einen ausführlichen Vergleich der verschiedenen Tarife kommen Sie daher nicht herum, um letztendlich die zu Ihren Bedürfnissen passende Reisekrankenversicherung zu finden. Dabei gilt es auch, die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen, um während einer Auslandsreise wirklich umfassend geschützt zu sein.
Übrigens: Wie Sie in unserem Vergleich zur Auslandskrankenversicherung feststellen werden, richtet sich die Prämie nicht nur nach den Leistungen, sondern auch nach der Art des Tarifs (Familien- oder Einzelversicherung), dem Alter der versicherten Personen und der Dauer des Versicherungsschutzes.
Wer eher selten Ferien im Ausland macht, ist bei einer Einzelreiseversicherung an der richtigen Adresse. Halten Sie sich innerhalb von 12 Monaten häufiger jenseits der Grenze auf, sind Jahresverträge eher zu bevorzugen. Darüber hinaus spielt aber auch die Reisedauer eine Rolle. Im Regelfall schränken die Versicherer ihren Schutz ein - auf 42 Tage bzw. sechs Wochen. Abweichungen zwischen einzelnen Gesellschaften/Tarifen sind dabei durchaus möglich. Dauert die Reise länger, ist diese Absicherung unzureichend - Sie brauchen eine Langzeitreise-Auslandskrankenversicherung. Je nach Bedarf lässt sich der Versicherungsumfang einer solchen Reisekrankenversicherung individuell anpassen und kann bei einigen Anbietern mehrere Jahre umfassen. Auf was müssen Sie bei der Wahl des passenden Tarifs zusätzlich achten?
Gerade für Familien macht es Sinn, alle Familienmitglieder in einem Vertrag zusammenzufassen. Hier sollten Sie besonders auf die Altersgrenzen achten - etwa bis zu denen Ihre Kinder über den gemeinsamen Tarif versichert sind.
Tipp: Vor allem, wenn im Rahmen notwendiger medizinischer Versorgung nicht nur eine ärztliche, sondern eine stationäre Behandlung unumgänglich ist, kann die Dauer des vereinbarten Versicherungsschutzes überschritten werden. Sinnvoll ist daher die Suche nach Tarifen, bei denen der Schutz Ihrer Auslandskrankenversicherung in dieser Situation nicht erlischt, sondern sich über die gesamte Dauer der Behandlung erstreckt.
Obliegenheiten: Sie haben auch Pflichten
Eine Auslandsversicherung ist mitunter die einzig wirksame Möglichkeit, sich bei Krankheitsfällen im Urlaub zu schützen. Damit Ihre Absicherung nicht ins Leere läuft, müssen Sie folgenden Grundsatz beachten: Sie haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Diese sogenannten Obliegenheiten ergeben sich meist aus den Tarif- und Versicherungsbedingungen, betreffen Informations- und Kooperationspflichten oder die Vorlage bestimmter Dokumente. Um die Absicherung durch die Auslandskrankenversicherung nicht zu gefährden, müssen Sie peinlich genau auf die Einhaltung dieser Pflichten als Versicherter achten. Andernfalls kann die Gesellschaft nicht nur vom Vertrag zurücktreten, das Versicherungsunternehmen bleibt unter Umständen auch leistungsfrei - und Sie bleiben auf den Behandlungskosten sitzen.
Tipp: Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, führen Sie am besten Notfallnummern Ihres Versicherers mit. So können Sie im Ernstfall bei speziellen Fragen nicht nur schnell Kontakt herstellen, viele Versicherungen bieten für den Krankheitsfall auch Beratungsleistungen oder andere Hilfestellungen an, die Sie als Patient in Anspruch nehmen können.
Planen Sie bereits die nächste Reise ins Ausland - vielleicht in die Berge zum Skifahren oder in die Sonne des Südens? Dann nutzen Sie unseren Vergleich zur Auslandskrankenversicherung, um bei Erkrankungen auch in der schönsten Zeit des Jahres bestens abgesichert zu sein.