Der Anbieterwechsel ist eigentlich relativ einfach. Sie entscheiden sich über den Strompreisvergleich für einen neuen Versorger, rufen die Vertragsunterlagen auf und füllen diese aus. Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie in der Regel die Zählernummer sowie Ihren alten Stromversorger und die Kundennummer angeben. Um viel mehr müssen Sie sich eigentlich nicht kümmern. Denn ist der Vertrag mit dem neuen Stromversorger mit einer Vollmacht für die Kündigung des alten Anbieters ausgestattet, können Sie sich zurücklehnen - die Formalitäten werden vom neuen Stromversorger erledigt.
Tipp: Achten Sie beim Anbieterwechsel auf die festgeschriebene Mindestlaufzeit Ihres alten Vertrags. Ist diese nicht abgelaufen, kann es möglicherweise zu Verzögerungen kommen.
Grundsätzlich muss in Deutschland niemand damit rechnen, durch den Anbieterwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Stromversorgung garantiert. Allerdings kann es passieren, dass diese durch den Grundversorger übernommen wird - es kommen dann möglicherweise höhere Kosten auf Ihren Haushalt zu.
Im Allgemeinen sind Mieter in Deutschland selbst für die Stromversorgung verantwortlich. Daher treten Sie als Vertragspartner gegenüber dem Lieferanten auf - und können über den Versorger frei entscheiden. Ihr Vermieter muss in diesem Zusammenhang nicht über den Wechsel informiert werden. Ist dagegen Ihr Vermieter der Vertragspartner mit dem Stromversorger, kann nur er den Wechsel vollziehen.
Einige Stromversorger bieten Tarife mit jährlichen bzw. halbjährlichen Vorauszahlungen zwar an, die Verbraucherzentralen warnen aber davor. Hintergrund: Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten bzw. zur Insolvenz des Anbieters, sind Probleme vorprogrammiert. Sie müssen dann damit rechnen, vom Grundversorger teuren Strom zu beziehen und die Vorauszahlung nicht erstattet zu bekommen.