Generell ist ein Wechsel des Gasversorgers relativ einfach. Sie nutzen unseren Vergleich und suchen nach den für Ihren Haushalt passenden Angeboten. Anschließend füllen Sie die Vertragsunterlagen aus, teilen dem neuen Anbieter die Daten zum alten Versorger mit - und können abwarten. Im Regelfall übernimmt der neue Gasversorger die Kündigung und regelt die weiteren Formalitäten. Achten Sie allerdings darauf, dass Mindestvertragslaufzeiten einem Wechsel nicht im Wege stehen.
Befürchtungen, dass der alte Gasversorger beim Wechsel einfach alle Leitungen kappt, sind unbegründet. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Bereitstellung von Gas gesichert - und wird im Notfall über den Grundversorger sichergestellt. Hinweis: Dieser stuft Sie in den Standardtarif ein, was mit höheren Kosten verbunden sein kann. Die Kündigungsfrist für die Grundversorgung liegt bei 2 Wochen.
Ja. Erhöht der Gasversorger den Preis für das gelieferte Gas, haben Sie als Verbraucher ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Dieses gibt Ihnen die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung - ohne Beachtung der vertraglich fixierten Kündigungsfristen. Hinweis: Nach § 5 GasGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz) muss die Preisänderung sechs Wochen im Voraus bekannt gegeben werden.
In Mehrfamilienhäusern ist häufig der Vermieter Vertragspartner des Gasversorgers und legt die Ausgaben in Form der Nebenkosten auf die Mieter um. In diesem Fall ist der Anbieterwechsel nur durch den Vermieter/die Wohnungsverwaltung möglich. Mieter können lediglich versuchen auf die Entscheidung einzuwirken. Haben Sie dagegen ein Haus gemietet, sind Sie oft Vertragspartner des Gasversorgers. Ein Anbieterwechsel ist dann unproblematisch und muss dem Vermieter auch nicht angezeigt werden.