Auch wenn Hund und Katze bekanntermaßen nicht immer ein Herz und eine Seele sind, haben sie eines gemeinsam: Sie sind des Deutschen wohl beliebteste Haustiere.
Wirft man einen Blick auf die Zahl der Haushalte, in denen Hund oder Katze anzutreffen sind, ist die Samtpfote der unangefochtene Herrscher im Haustierreich. Statistischen Schätzungen zufolge leben in deutschen Haushalten damit mehr als acht Millionen Katzen während der Hund sich mit etwas mehr als fünf Millionen Vertretern seiner Art auf Platz 2 verweisen lassen muss. Trotzdem verteidigt Canis lupus familiaris nicht nur sein Revier, sondern entscheidet auch die Frage für sich, wer der älteste Begleiter des Menschen ist.
Im Vergleich zur Katze, die sich vermutlich erst im Verlauf der Antike mit ihrem Platz als Haustier angefreundet hat, begleiten Hunde ihre Herrchen und Frauchen bereits wesentlich länger. Archäologische Funde deuten darauf hin, dass der Haushund bereits seit ca. 30.000 Jahren - eventuell sogar schon seit 100.000 Jahren – in menschlicher Gesellschaft lebt.
Hund und Mensch - Eine alte Freundschaft
Der beste Freund des Menschen - diese Bezeichnung wird dem Haushund immer wieder zugeschrieben. Wie hoch dessen Stellenwert bereits in der Frühzeit gewesen ist, lässt sich anhand der archäologischen Funde belegen. In Ägypten hat der Mensch den Hund sprichwörtlich „vergöttert“. Aber auch in anderen Kulturkreisen - wie in Europa, Asien und Nordamerika - stehen Mensch und Haushund bereits seit langem in einer engen Beziehung.
Der gute Geruchssinn, ein ausgeprägtes Revierverhalten, Ausdauer und Kraft - Eigenschaften, die dem Menschen zugute kamen. In der Folgezeit entstanden mit immer neuen Hunderassen Spezialisten für die verschiedensten Aufgaben – Jagd-, Wach- und Arbeitshunde, aber auch sogenannte Kampfhunde haben hier, für den Einsatz als Waffe gezüchtet, einen ihrer Ursprünge. Parallel zu den Aufgaben, für die Hunde auch heute noch eingesetzt werden, sind sie in vielen Familien einfach Haustiere und Familienmitglieder.
Alle Aspekte in Kombination sind wahrscheinlich dafür verantwortlich, dass Hunde zu den beliebtesten Haustieren gehören. Und anders als Katzen, die sich trotz allem eine gewisse Unabhängigkeit bewahrt haben, ordnen sich Hunde ihrem Besitzer unter. Die Familie ersetzt das Rudel - und gibt dem Hund ein Zuhause.
Die Haltung - Jeder Hund kostet Geld
Mittlerweile findet fast jeder Haushalt den für ihn passenden Hund. Die Palette der Rassen erstreckt sich vom Chihuahua mit der Größe einer Hauskatze bis hin zur Deutschen Dogge oder dem Irischen Wolfshund mit einem möglichen Schultermaß von mehr als 80 Zentimeter. Auch in Bezug auf allgemeine Wesenszüge, den Jagdtrieb und das Bellverhalten ist inzwischen alles möglich. Eines wird ein Hund aber unabhängig von Größe und Charakter immer - etwas kosten.
Angehende bzw. frischgebackene Hundebesitzer müssen sich klar darüber sein, dass hiermit nicht nur die Anschaffungskosten gemeint sind. Jeder Hund verursacht laufende Kosten - angefangen bei der Grundausstattung über die Futtermittel bis hin zu Hundesteuer und Tierarztrechnungen fürs Chippen, Impfen und Entwurmen. Darüber hinaus kann die Hundehaltung vor allem ins Geld gehen, wenn das Tier erkrankt. Teure Operationen oder Arzneimittel können die Haushaltskasse schnell um einige hundert oder tausend Euro erleichtern.
Neben dem finanziellen Aspekt verlangt die Haltung dem Hundebesitzer noch etwas ab - Zeit. Jeder Hund muss täglich mehrfach „sein Geschäft erledigen“, braucht Bewegung und will an die frische Luft.
Tipp: Arbeits- und Jagdhunde sind in diesem Zusammenhang in der Regel eine besondere Herausforderung. Aufgrund ihrer Charakters brauchen sie eine Beschäftigung, die über das bloße Gassi gehen hinausgeht - sie wollen regelrecht gefordert werden. Hundebesitzer in spe dürfen außerdem nicht den Fehler machen und sich von der Größe eines Hundes täuschen lassen. Gerade in kleinen Hunderassen wie Jack Russel & Co. kann durchaus ein quirliges, bewegungsfreudiges Wesen stecken, das entsprechend gefordert werden möchte.
Hunde aus privatrechtlicher Sicht
Generell werden Hunde als Haustiere angesehen. Leider wird das vorhandene Risikopotenzial vor diesem Hintergrund schnell unterschätzt. „Der tut nix, der will nur spielen“ ist eine gängige Aussage vieler Hundebesitzer. Angesichts der Kraft und der Zähne, die im Maul eines Mastiff, Pitbull oder einer Dogue de Bordeaux stecken, relativiert sich diese Aussage aus Sicht Dritter schnell. Es bleibt die Frage, was im Fall eines Schadens passiert?
Generalisiert von Aggressivität oder schlechter Erziehung zu sprechen, ist sicher falsch. Hunde reagieren auch aus dem Gefühl der Unsicherheit auf ihre ganz eigene Art und Weise. Werden Fremde gebissen oder kommt es auf andere Weise zu einem Sach- bzw. Personenschaden, ist Ärger vorprogrammiert. Rechtlich gesehen sind in den meisten Fällen die Hundehalter für den Schaden verantwortlich. Grundlage dafür ist § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der sich mit der Tierhalterhaftung befasst. Demnach sind Halter schadenersatzpflichtig - solange es sich um privat gehaltene Haustiere handelt. Davon ausgenommen sind Situationen, in denen keine Aufsichtspflichtverletzungen nachgewiesen werden können bzw. in denen es auch bei korrekter Aufsicht zum Schadensereignis gekommen wäre.
Welche Folgen sich aus dieser Tierhalterhaftung ergeben können, zeigen diverse juristische Verfahren, in deren Verlauf Urteile in teilweise sechsstelliger Höhe gefällt wurden. Das finanzielle Risiko der Hundehaltung unterschätzt zu haben kann sich im Ernstfall rächen. Wie können Sie sich also schützen?
Hunde versichern - Was macht Sinn?
Grundsätzlich lassen sich Hunde gegen verschiedene Risiken versichern. Zum einen kann es – wenn der Vierbeiner beispielsweise plötzlich auf die Straße läuft – zu Sach,- Personen- oder Vermögensschäden kommen. Zum anderen sind neben Medikamenten mitunter auch OP-Kosten, Verbands-, Hilfs- und Heilmittel zu bezahlten, wenn der Hund erkrankt. Möchten Sie hierfür vorsorgen, können Sie zu
Wirft man einen Blick auf die Zahl der Haushalte, in denen Hund oder Katze anzutreffen sind, ist die Samtpfote der unangefochtene Herrscher im Haustierreich. Statistischen Schätzungen zufolge leben in deutschen Haushalten damit mehr als acht Millionen Katzen während der Hund sich mit etwas mehr als fünf Millionen Vertretern seiner Art auf Platz 2 verweisen lassen muss. Trotzdem verteidigt Canis lupus familiaris nicht nur sein Revier, sondern entscheidet auch die Frage für sich, wer der älteste Begleiter des Menschen ist.
Im Vergleich zur Katze, die sich vermutlich erst im Verlauf der Antike mit ihrem Platz als Haustier angefreundet hat, begleiten Hunde ihre Herrchen und Frauchen bereits wesentlich länger. Archäologische Funde deuten darauf hin, dass der Haushund bereits seit ca. 30.000 Jahren - eventuell sogar schon seit 100.000 Jahren – in menschlicher Gesellschaft lebt.
Hund und Mensch - Eine alte Freundschaft
Der beste Freund des Menschen - diese Bezeichnung wird dem Haushund immer wieder zugeschrieben. Wie hoch dessen Stellenwert bereits in der Frühzeit gewesen ist, lässt sich anhand der archäologischen Funde belegen. In Ägypten hat der Mensch den Hund sprichwörtlich „vergöttert“. Aber auch in anderen Kulturkreisen - wie in Europa, Asien und Nordamerika - stehen Mensch und Haushund bereits seit langem in einer engen Beziehung.
Der gute Geruchssinn, ein ausgeprägtes Revierverhalten, Ausdauer und Kraft - Eigenschaften, die dem Menschen zugute kamen. In der Folgezeit entstanden mit immer neuen Hunderassen Spezialisten für die verschiedensten Aufgaben – Jagd-, Wach- und Arbeitshunde, aber auch sogenannte Kampfhunde haben hier, für den Einsatz als Waffe gezüchtet, einen ihrer Ursprünge. Parallel zu den Aufgaben, für die Hunde auch heute noch eingesetzt werden, sind sie in vielen Familien einfach Haustiere und Familienmitglieder.
Alle Aspekte in Kombination sind wahrscheinlich dafür verantwortlich, dass Hunde zu den beliebtesten Haustieren gehören. Und anders als Katzen, die sich trotz allem eine gewisse Unabhängigkeit bewahrt haben, ordnen sich Hunde ihrem Besitzer unter. Die Familie ersetzt das Rudel - und gibt dem Hund ein Zuhause.
Die Haltung - Jeder Hund kostet Geld
Mittlerweile findet fast jeder Haushalt den für ihn passenden Hund. Die Palette der Rassen erstreckt sich vom Chihuahua mit der Größe einer Hauskatze bis hin zur Deutschen Dogge oder dem Irischen Wolfshund mit einem möglichen Schultermaß von mehr als 80 Zentimeter. Auch in Bezug auf allgemeine Wesenszüge, den Jagdtrieb und das Bellverhalten ist inzwischen alles möglich. Eines wird ein Hund aber unabhängig von Größe und Charakter immer - etwas kosten.
Angehende bzw. frischgebackene Hundebesitzer müssen sich klar darüber sein, dass hiermit nicht nur die Anschaffungskosten gemeint sind. Jeder Hund verursacht laufende Kosten - angefangen bei der Grundausstattung über die Futtermittel bis hin zu Hundesteuer und Tierarztrechnungen fürs Chippen, Impfen und Entwurmen. Darüber hinaus kann die Hundehaltung vor allem ins Geld gehen, wenn das Tier erkrankt. Teure Operationen oder Arzneimittel können die Haushaltskasse schnell um einige hundert oder tausend Euro erleichtern.
Neben dem finanziellen Aspekt verlangt die Haltung dem Hundebesitzer noch etwas ab - Zeit. Jeder Hund muss täglich mehrfach „sein Geschäft erledigen“, braucht Bewegung und will an die frische Luft.
Tipp: Arbeits- und Jagdhunde sind in diesem Zusammenhang in der Regel eine besondere Herausforderung. Aufgrund ihrer Charakters brauchen sie eine Beschäftigung, die über das bloße Gassi gehen hinausgeht - sie wollen regelrecht gefordert werden. Hundebesitzer in spe dürfen außerdem nicht den Fehler machen und sich von der Größe eines Hundes täuschen lassen. Gerade in kleinen Hunderassen wie Jack Russel & Co. kann durchaus ein quirliges, bewegungsfreudiges Wesen stecken, das entsprechend gefordert werden möchte.
Hunde aus privatrechtlicher Sicht
Generell werden Hunde als Haustiere angesehen. Leider wird das vorhandene Risikopotenzial vor diesem Hintergrund schnell unterschätzt. „Der tut nix, der will nur spielen“ ist eine gängige Aussage vieler Hundebesitzer. Angesichts der Kraft und der Zähne, die im Maul eines Mastiff, Pitbull oder einer Dogue de Bordeaux stecken, relativiert sich diese Aussage aus Sicht Dritter schnell. Es bleibt die Frage, was im Fall eines Schadens passiert?
Generalisiert von Aggressivität oder schlechter Erziehung zu sprechen, ist sicher falsch. Hunde reagieren auch aus dem Gefühl der Unsicherheit auf ihre ganz eigene Art und Weise. Werden Fremde gebissen oder kommt es auf andere Weise zu einem Sach- bzw. Personenschaden, ist Ärger vorprogrammiert. Rechtlich gesehen sind in den meisten Fällen die Hundehalter für den Schaden verantwortlich. Grundlage dafür ist § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der sich mit der Tierhalterhaftung befasst. Demnach sind Halter schadenersatzpflichtig - solange es sich um privat gehaltene Haustiere handelt. Davon ausgenommen sind Situationen, in denen keine Aufsichtspflichtverletzungen nachgewiesen werden können bzw. in denen es auch bei korrekter Aufsicht zum Schadensereignis gekommen wäre.
Welche Folgen sich aus dieser Tierhalterhaftung ergeben können, zeigen diverse juristische Verfahren, in deren Verlauf Urteile in teilweise sechsstelliger Höhe gefällt wurden. Das finanzielle Risiko der Hundehaltung unterschätzt zu haben kann sich im Ernstfall rächen. Wie können Sie sich also schützen?
Hunde versichern - Was macht Sinn?
Grundsätzlich lassen sich Hunde gegen verschiedene Risiken versichern. Zum einen kann es – wenn der Vierbeiner beispielsweise plötzlich auf die Straße läuft – zu Sach,- Personen- oder Vermögensschäden kommen. Zum anderen sind neben Medikamenten mitunter auch OP-Kosten, Verbands-, Hilfs- und Heilmittel zu bezahlten, wenn der Hund erkrankt. Möchten Sie hierfür vorsorgen, können Sie zu
- Hundehaftpflichtversicherung,
- Krankenversicherung für Hunde
- und Hunde-OP-Versicherung
greifen. Diese Tarife sind für die Assekuranzen inzwischen zu einem einträglichen Geschäft geworden. Generell empfehlenswert für alle Hundebesitzer ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schadenersatzansprüche aus der Tierhalterhaftung. Inwiefern die anderen Versicherungszweige Sinn machen, steht auf einem anderen Blatt.
Fakt ist, dass Operationen, Behandlungen und Medikamente - etwa wegen der bei einigen Rassen weitverbreiteten Hüftgelenksdysplasie - im Verlauf eines Hundelebens ins Geld gehen können. Allgemein gilt aber der Grundsatz, dass Sie als Halter zuerst an die eigene Vorsorge denken sollten - und sich dann um den Versicherungsschutz für Ihren Vierbeiner kümmern können.
Hunde-Haftpflichtversicherung - Grundschutz, der sein muss
Schnell ist es passiert: Ein unaufmerksamer Augenblick, der Hund reißt sich los und bringt einen Radfahrer unsanft zu Fall. Das Problem: Leider ist dessen Beckenbruch so kompliziert, dass für den Geschädigten an ein Ausüben des Berufs als Schreiner nicht mehr zu denken ist. Als Ergebnis dieser Unachtsamkeit drohen Ihnen hohe Schadenersatzforderungen. Ohne Haftpflichtversicherung sind diese aus dem privaten Vermögen zu bestreiten.
Verschärft wird die Situation durch einen besonderen Umstand: In den meisten Tarifen zur Privathaftpflichtversicherung werden durch Haustiere verursachte Schäden nämlich ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Bestimmung der Versicherungsbedingung ist die Haltung von Kleintieren bis zur Hauskatze. Hunde, Pferde oder Wildtiere fallen dagegen aus dem Schutz der Haftpflichtversicherungen heraus.
Verursacht der Hund einen Schaden, kann dessen Regulierung also nicht an den Haftpflichtversicherer herangetragen werden. Schadenersatzansprüche müssen aus dem eigenen Vermögen reguliert werden - und zwar in vollem Umfang. Was bei geringen Sachschäden vielleicht ärgerlich ist, aber kein größeres finanzielles Problem darstellt, wird beim Personenschaden schwieriger. Behandlungskosten, Lohnausfall und Schadenersatz wegen Berufsunfähigkeit sind nur drei Szenarien, aus denen Schadenersatzansprüche entstehen können.
Unter dem Strich kann eine kleine Unachtsamkeit somit schnell mehrere zehn- oder hunderttausend Euro kosten. An dieser Stelle kommt die Hundehaftpflicht- oder Hundehalterhaftpflicht-Versicherung ins Spiel. Sie sichert vor finanziellen Risiken ab, die sich durch - nicht in der Privathaftpflicht abgedeckte - Schadenersatzansprüche ergeben können.
Die Leistungen der Hunde-Haftpflichtversicherung
Wesentlicher Sinn und Zweck einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist der Schutz vor Schadenersatzansprüchen, die sich im Zuge der gesetzlich verankerten Haftung ergeben. Letztere kann aus drei wesentlichen Schadensarten entstehen:
- Sachschäden,
- Personenschäden (einschließlich Tod)
- und Vermögensschäden.
Ansprüche aus diesen Bereichen werden in der Regel von allen gängigen Tarifen reguliert. Unterschiede ergeben sich allerdings aus dem Versicherungsumfang bzw. diversen Vertragsdetails. So reicht die Höhe der Deckungssumme für die Regulierung von Personen- und Sachschäden im Allgemeinen von 3 Mio. Euro bis zu 10 Mio. Euro oder mehr - empfohlen werden allgemein Summen ab 5 Mio. Euro. Für den Bereich der Vermögensschäden gelten dagegen niedrigere Summen von einigen hunderttausend Euro.
Wichtig: Vermögensschäden sind im Versicherungsrecht differenziert zu betrachten. Der durch viele Tarife wie Privat- bzw. Halterhaftpflicht gedeckte Bereich umfasst normalerweise nur Vermögensfolgeschäden, denen Personen- und Sachschäden vorausgehen. Echte Vermögensschäden bleiben in vielen Haftpflichtsparten dagegen unberücksichtigt.
Unterschiede in den Tarifen treten bereits bei einer Betrachtung von Mietsachschäden oder Leistungen im Zusammenhang mit dem Deckakt auf. Hier sind nicht nur variierende Deckungssummen die Regel. Gerade in Grundschutztarifen mit niedriger Deckungssumme (3 Mio. Euro) sind Mietsachschäden oder der Deckakt in den Leistungsausschlüssen zu finden. Ebenfalls nicht von der Hunde-Haftpflicht abdeckt sind zudem
- Schäden abseits der gesetzlichen Haftung,
- Leistungsansprüche, die auf Vorsatz beruhen oder
- Leistungsansprüche in Verbindung mit besonderen Gefahr erhöhenden Umständen,
- Flurschäden
- und Schäden, die nicht innerhalb bestimmter Fristen angezeigt werden.
Hunde-Haftpflicht - Was muss drin sein?
Ob eine Versicherung ihr Geld wert ist, merken Verbraucher leider meist oft erst im Schadensfall. Fehlentscheidungen - etwa für Versicherungen mit umfangreichen Ausschlüssen - werden dann teuer. Es lohnt sich für Sie als Hundehalter daher, vor der Unterschrift das Kleingedruckte sehr genau unter die Lupe zu nehmen.
Tarife sollten dabei nicht nur Personen-, Sach- und Vermögensschäden in ausreichender Höhe abdecken. Wichtige Leistungsteilbereiche sind zudem die Deckung von
- Mietsachschäden (geliehene, gemietete oder gepachtete Sachen; Gebäude und beweglichen Sachen),
- gewolltem und ungewollten Deckakt,
- Welpen bis zu einem Alter von etwa einem Jahr,
- Teilnahmen an Hundeschauen oder Ähnlichem,
- Schäden, die im Ausland entstehen
- und nicht gewerblichen Hundesittern.
Je mehr der genannten Leistungsmerkmale ein Tarif enthält, umso besser kann die Hunde-Haftpflichtversicherung schützen. Natürlich ist dabei nicht blind der bestmögliche Schutz in Erwägung zu ziehen. Anspruch und Leistung müssen stimmen. So braucht ein kastrierter Rüde beispielsweise keine Absicherung gegen den Deckakt.
Mietsachschäden, eine Erhöhung der Deckungssumme (als Minimum sollten 5 Mio. Euro für Personenschäden in Betracht gezogen werden) oder eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf Familienangehörige und fremde Tierhüter können dagegen Leistungsbestandteile sein, die in Frage kommen. Generell ist es daher ratsam, vor der Suche nach dem passenden Tarif, den individuellen Vorsorgebedarf zu ermitteln.
Kosten einer Hunde-Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich existiert in Deutschland keine flächendeckende Vorschrift zum Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung. Einzig die Bundesländer
- Berlin,
- Hamburg,
- Niedersachsen,
- Sachsen-Anhalt
- und Thüringen
nehmen alle Hundebesitzer in die Pflicht. In vielen anderen Bundesländern sind dagegen nur Halter sogenannter Listenhunde verpflichtet, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Ratsam ist die Haftungsvorsorge in jedem Fall. Bezüglich der Beitragsbemessung sind individuelle Faktoren ausschlaggebend. Einfluss haben unter anderem
- die Deckungssummen bzw. die Leistungsdichte,
- das Alter des Hundehalters,
- die Höhe der Selbstbeteiligung,
- die Hunderasse,
- oder die Laufzeit.
Daneben gewähren Versicherer regelmäßig Rabatte, wenn die Hundeversicherung mit anderen Tarifen der gleichen Gesellschaft kombiniert wird, eine jährliche Zahlungsweise gewählt wird usw.
Teuer kann ein Tarif allerdings werden, wenn Listenhunde zu versichern sind. Darunter fallen neben Pitbull Terrier, Rottweiler, American Staffordshire Bullterrier oder Englische Bulldogge auch unbekannte Hunderassen wie der Dogo Argentino, der Tosa Inu und der Türkische Hirtenhund. Diesen Rassen wird ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zugeschrieben. In den Standardtarifen zur Hundehaftpflicht kann ein Versicherungsschutz für diese Rassen daher ausgeschlossen oder eingeschränkt sein - es bleibt nur eine Absicherung in teuren Spezialtarifen.
Das richtige Verhalten im Schadensfall
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung gibt Sicherheit, da auf der einen Seite Schadenersatzansprüche reguliert, auf der anderen Seite die Ansprüche aber auch auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Damit die Versicherung in Ihrem Sinne greift, müssen Sie einiges beachten.
Einerseits gehört hierzu die Tatsache, dass bei Vertragsunterzeichnung korrekte Angaben auf die gestellten Fragen zu machen sind. Andernfalls droht ein Verlust des Versicherungsschutzes wegen Verletzungen vorvertraglicher Anzeigepflichten. Andererseits erwachsen Ihnen auch während der Vertragslaufzeit gewisse Pflichten. Diese betreffen etwa die Einhaltung bestimmter Meldefristen. Tritt ein Schaden ein, ist dieser innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums - normalerweise eine Woche - dem Versicherer anzuzeigen.
Darüber hinaus sind Sie, wenn möglich, für eine Minderung des Schadens verantwortlich, müssen den Anweisungen der Versicherung Folge leisten und haben Ihre Versicherungsgesellschaft auch über die Erhebung von gerichtlichen Verfahren sowie den Erlass von Mahnbescheiden oder Ähnlichem zu unterrichten. Zudem überträgt sich die Führung von Gerichtsverfahren auf den Versicherer und es besteht eine Auskunftspflicht gegenüber deren Rechtsbeistand.
Hält sich ein Hundehalter nicht an diese Obliegenheiten, reicht die Palette möglicher Konsequenzen grundsätzlich von einer Kürzung der Versicherungsleistungen (bei grober Fahrlässigkeit) bis hin zum Erlöschen des Versicherungsschutzes (bei Vorsatz). Hat der Versicherungsnehmer die Pflichtverletzung allerdings nachweislich nicht zu vertreten, ist mit keinen Einschnitten zu rechnen.
Hunde-Krankenversicherung - Wenn Bello zum Arzt muss
Haustiere werden hin und wieder krank. Das gilt auch für Hunde. Neben den Tierarztbesuchen wegen einer Entwurmung oder aufgrund von Impfterminen können es Erkrankungen wie
- die Hüftdysplasie,
- Erkrankungen der Ohren,
- Infektionen mit Darmparasiten,
- arthritische Erkrankungen sowie
- Abszesse,
- aber auch Diabetes und Allergien
sein, die eine genaue Untersuchung und Behandlung notwendig machen. Darüber hinaus besteht im Alltag die Gefahr eines Unfalls, der eine Verletzung von Weichteilen, Knochen, Gelenken oder Sehnen nach sich zieht.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten speziell für diese Ernstfälle Hunde-Krankenversicherungen an. Wie ernst darf man diese Angebote nehmen und was steckt hinter diesen Tarifen?
Grundsätzlich deckt eine Hundekrankenversicherung neben operativen Eingriffen auch den Bereich ambulanter und stationärer Tierbehandlungen ab. Dazu gehören im Regelfall die neben der eigentlichen Behandlung notwendigen Medikamente, ein zeitlich begrenzter Auslandsschutz (häufige mehrere Monate, teilweise auf gewisse Regionen beschränkt) sowie die Kostenerstattung auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte.
Allerdings ist das Leistungsspektrum der einzelnen Versicherungen nicht identisch. Vergleicht man wahllos herausgegriffene Tarife miteinander, fallen teils erhebliche Leistungsunterschiede auf. Während in Grundschutz- bzw. Basisvarianten eine Kostenerstattung zum Beispiel nur im Rahmen von Operationen unter Vollnarkose oder niedrige Steigerungssätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) versichert sind, gehen Komfortvarianten deutlich weiter. Hier können - neben Voll- und Teilnarkose - auch die Prophylaxe (Impfung, Entwurmung), ein weitreichender Auslandsschutz, die Unterbringung der Tiere in Betreuungseinrichtungen bei Krankenhausaufenthalten von Herrchen oder Frauchen oder Ähnliches ein Gegenstand der Tarife sein.
Tipp: Die Höhe der Deckungssumme ist für die Leistungsfähigkeit der Tarife mit entscheidend. Eine hohe Jahresdeckung ist hier aber nur eine Seite der Medaille. Es kommt darauf an, die Summenbegrenzungen in den einzelnen Bereichen im Auge zu behalten. Die Annahme, dass OP-Kosten besonders hoch sind, stimmt zwar, aber auch die „normale“ Behandlung kann recht kostspielig werden. Zu niedrige Deckungssummen erhöhen die finanziellen Belastungen deutlich.
Ein großer Unterschied parallel zur Leistungsdichte sind daher auch die Deckungssummen. Letztere werden im Basisschutz bereits häufig bei Behandlungskosten von wenigen tausend Euro gedeckelt. In höherwertigen Tarifvarianten steigt die Summenbegrenzung deutlich, in einigen Tarifen verzichten die Versicherungen sogar ganz auf Summenbegrenzungen.
Fazit: Wie hoch die Leistungen einer Hunde-Krankenversicherung in der Praxis sind, wird stark von den Versicherungs- und Tarifbestimmungen beeinflusst. Hier müssen Sie einfach das Kleingedruckte im Auge behalten und verschiedene Anbieter eingehend prüfen. Nur so lässt sich ein umfassender Versicherungsschutz für den Vierbeiner aufbauen.
Leistungsausschlüsse - hier hat die Krankenversicherung Lücken
Grundsätzlich richtet sich die Prämie für eine Hunde-Krankenversicherung nach
- den versicherten Leistungen,
- dem Alter des Hundes,
- dessen Rasse,
- der Zahlweise und
- anderen individuellen Rahmenbedingungen.
Wer seinen Hund gegen Krankheiten absichern will, sollte in jedem Fall mit Jahresbeiträgen zwischen 300 und 600 Euro rechnen - selbst bei Übernahme eines Selbstbehalts.
Eine Summe, für die sich Halter eine Rundum-Versorgung wünschen. Leider sieht die Realität anders aus. Gerade in den Versicherungsbedingungen stecken Details, die zu Leistungsausschlüssen führen. Wie diese im Detail aussehen, hängt stark von den Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften ab. Ausgeschlossen werden können dabei
- Vorbeugeuntersuchungen,
- alternative Heilmethoden,
- kosmetische Behandlungen,
- Nahrungsergänzungsmittel,
- Zahnbehandlungen,
- Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Deckakt und der Trächtigkeit
- sowie Sterilisation und Kastration (ausgenommen medizinisch notwendig).
Darüber hinaus greift die Hunde-Krankenversicherung im Allgemeinen auch für Krankheiten nicht, die bereits beim Vertragsschluss bestanden. In einigen Fällen können bestimmte Diagnosen wie eine Ellenbogengelenksdysplasie bzw. eine Hüftgelenksdysplasie gänzlich aus dem Versicherungsschutz ausgeklammert werden.
Auch an dieser Stelle muss der Hinweis ernst genommen werden, dass sich die Tarife im Bereich der Hunde-Krankenversicherung sehr deutlich voneinander abheben können. Wer seinen treuen Gefährten schützen will, muss neben den versicherbaren Leistungen auch entsprechende Ausschlüsse in den Tarifvergleich einbeziehen.
Tipp: Es kann in der Praxis durchaus passieren, dass eigentlich gesunde Hunde von den Versicherungen abgelehnt werden. Diese Haltung kann ihre Ursache im Alter der Tiere haben. In einigen Tarifen gelten Hunde, die älter als sieben Jahre sind, bereits als nicht versicherbar.
Die OP-Versicherung - der Notfallschutz
Eine Hunde-Krankenversicherung ist mit der Krankenvollversicherung vergleichbar. Allerdings sind die Beitragssätze solcher Tarife relativ hoch und erreichen schnell mittlere bis hohe dreistellige Jahresbeiträge. Geld, das nicht jeder Haushalt ohne weiteres aufbringen kann. Um wenigstens für den Fall einer notwendigen Operation gerüstet zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Hunde-OP-Versicherung. Letztere deckt die aus dem Eingriff anfallenden Kosten.
Im Gegensatz zur Hunde-Krankenversicherung bietet diese Form der Absicherung zwar eine deutlich geringere Leistungsdichte, das heißt reine Heilbehandlungen nach Krankheit oder Unfall muss der Halter selbst finanzieren, allerdings sichert sie immer noch das Kostenrisiko operativer Eingriffe ab - und bietet damit einen minimalen Basisschutz in Situationen, in denen die Hunde-Krankenversicherung nicht in Frage kommt.
Auch hier greift wieder der Grundsatz, dass der Umfang einzelner Tarife eingehend zu prüfen ist, da sich Unterschiede beispielsweise aus dem Zeitraum der Auslandsdeckung, den Summengrenzen für die Deckungssumme, einer Unterbringung in der Tierklinik, der Nachsorge nach der OP oder der Übernahme von Steigerungssätzen aus der GOT ergeben.
Wichtig: Jeder Tarif - egal, ob in der OP-Absicherung oder der Hunde-Krankenversicherung - sollte Ihnen die freie Wahl des Tierarztes und der Tierklinik überlassen.
Das Thema Hundeversicherung ist komplex und stellt Hundebesitzer vor allem in Bezug auf die Wahl der passenden Versicherung vor Herausforderungen. Als Fachtierarzt kommt Dr. Klaus Kutschmann täglich mit den Ängsten, Sorgen und Fragen von Haltern erkrankter Hunde in Berührung und weiß, wo mögliche Stolperfallen in Sachen Versicherungsschutz liegen. Im folgenden Interview gibt er wertvolle Tipps rund um das Thema Hundeversicherung.
AsFro.de: „In Deutschland leben Schätzungen zufolge mehr als fünf Millionen Hunde. Die Sparte der Hundeversicherungen ist trotzdem überschaubar. Wie kommt dieser Fakt zustande? Machen sich Hundehalter Ihrer Erfahrung nach zu wenig Gedanken über den Versicherungsschutz ihres Vierbeiners bzw. setzen sich evtl. auch gar nicht mit dem Thema auseinander?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Für die geringe Verbreitung der Tier-/Hundeversicherung ist meiner Meinung nach ein zu geringer Bekanntheitsgrad dieser Versicherungszweige verantwortlich. Viele Halter wissen nicht, dass entsprechende Vorsorgeinstrumente existieren und machen sich daher auch keine Gedanken über den Versicherungsschutz. Für Abhilfe könnte eine Intensivierung der Verbraucherinformationskampagnen durch die Branche sorgen.“
AsFro.de: „Hunde verursachen nach der Anschaffung laufende Kosten. Impfungen und Entwurmungen gehören dazu. Welche Kosten kommen auf Hundehalter jedoch zu, wenn eine Behandlung mit Arzneimitteln oder gar ein operativer Eingriff notwendig wird? Können Hundekranken- und Hunde-OP-Versicherung hier Abhilfe schaffen?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Grundsätzlich haben sich die veterinärmedizinischen Möglichkeiten und Standards in den letzten Jahren deutlich verbessert. Gegenüber der Humanmedizin entspricht der technische Stand in etwa einer Zeitdifferenz zwischen 15 bis 20 Jahren. Inzwischen können CT´s oder MRT´s für Hunde durchgeführt werden, es kommen Hüftgelenke oder künstliche Augen zum Einsatz. In den USA werden bereits Organverpflanzungen vorgenommen - und auch die Strahlentherapie hat ihren Weg in die Tiermedizin gefunden. Allerdings liegen die Kosten hier schnell im oberen vierstelligen Bereich. Halter müssen sich also entscheiden, ob sie diese Kosten tragen bzw. von einer Versicherung übernehmen lassen oder das Tier von seinen Leiden erlösen. Beispielsweise kann ein MRT zwischen 400 Euro bis 800 Euro kosten, ist aber ein rein diagnostisches Mittel. Eine Versicherung wäre vor diesem Hintergrund sinnvoll.“
AsFro.de: „Kranken- und OP-Versicherungen für Hunde sind in Deutschland – im Vergleich zur Hundehaftpflichtversicherung – oft einer kritischen Betrachtung ausgesetzt. Warum ist das aus Ihrer Sicht so?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Einerseits ist der fehlende Bekanntheitsgrad für diese Sichtweise verantwortlich. Eine weitere Ursache liegt andererseits in den Versicherungen selbst, da die Leistungsbreite hier deutlichen Variationen unterliegt. Einige Tarife schließen gewisse Behandlungen aus, an anderer Stelle werden nur Operationen versichert. Darüber hinaus sind unterschiedlich hohe Summenbegrenzungen immer wieder ein Thema.“
AsFro.de: „Auf welche Aspekte sollte man bei der Suche nach einer passenden Krankenvorsorge für den Vierbeiner achten? Gelten hier ähnliche Grundsätze wie für den Menschen oder muss das Thema aus einem völlig anderen Blickwinkel betrachtet werden?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Es sollte schon eine gewisse Differenzierung stattfinden. Generell ist es angebracht, Nutzen und Kosten in ein gewisses Verhältnis zu stellen, also ob beispielsweise das Alter eines Tieres den Eingriff bzw. die Behandlung noch rechtfertigt. Es stellt sich die Frage, ob alles, was machbar ist, auch sinnvoll ist. Im Gegensatz dazu sollte diese Abwägung beim Menschen keine Rolle spielen. Abseits dieser Differenzierung sind aber durchaus Gemeinsamkeiten zu erkennen.“
AsFro.de: „Versicherungsschutz kostet Geld. Eine Tatsache, die auch für Hundeversicherungen gilt und sich an den Leistungen bzw. dem Leistungsumfang der Versicherung orientiert. Welche Leistungen sollten Ihrer Ansicht nach in jedem Fall von der Versicherung abgedeckt werden und welche Leistungen machen vielleicht nur in Ausnahmefällen Sinn?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Eine Hundeversicherung sollte umfassenden Versicherungsschutz bieten. Dies heißt, dass in jedem Fall operative Eingriffe versichert sein sollten - da diese sehr teuer werden können. Darüber hinaus sollten auch neurologische Störungen oder innere Erkrankungen versorgt werden. So kann ein Hund, der mehrere Jahre mit Diabetes lebt, für den Halter eine erhebliche finanzielle Belastung (Insulin, Blutuntersuchungen) darstellen.“
AsFro.de: „Das Kleingedruckte – sprich die Versicherungs- und Tarifbedingungen – genießen im Versicherungswesen eine große Bedeutung. Leistungsausschlüsse sind hier an der Tagesordnung. Was führt aus Ihrer Alltagserfahrung heraus im Zusammenhang mit Hundeversicherungen zu Problemen und worauf sollten Hundehalter daher bei Versicherungsabschluss gezielt achten?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Die Vertragsbedingungen sind immer wichtig, auch dass die Vorsorge eine Rolle spielt - sprich in den Tarifbedingungen eine umfassende Absicherung stattfinden. Ebenfalls für wichtig erachte ich eine Stimmigkeit aus Preis und Leistung. Leider zeigt sich in der Praxis, dass die Kosten für Hundeversicherungen aus Verbrauchersicht relativ hoch sind und auf lange Sicht die Behandlungskosten übersteigen. Besser wäre eine breitere Basis, die zu niedrigeren Prämien führt. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Tarife konkrete Behandlungen bzw. OPs wegen gewissen Krankheitsbildern nicht per se ausschließen, was in einigen Fällen leider doch vorkommen kann.“
AsFro.de: „Vielen Dank Herr Dr. Klaus Kutschmann für Ihre Geduld, Zeit und die Beantwortung unserer Fragen zum Thema Hundeversicherung, die einigen Haltern sicher weiterhelfen werden. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit als Tierarzt und im Rahmen Ihres Engagements bei der Bundestierärztekammer.“
AsFro.de: „In Deutschland leben Schätzungen zufolge mehr als fünf Millionen Hunde. Die Sparte der Hundeversicherungen ist trotzdem überschaubar. Wie kommt dieser Fakt zustande? Machen sich Hundehalter Ihrer Erfahrung nach zu wenig Gedanken über den Versicherungsschutz ihres Vierbeiners bzw. setzen sich evtl. auch gar nicht mit dem Thema auseinander?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Für die geringe Verbreitung der Tier-/Hundeversicherung ist meiner Meinung nach ein zu geringer Bekanntheitsgrad dieser Versicherungszweige verantwortlich. Viele Halter wissen nicht, dass entsprechende Vorsorgeinstrumente existieren und machen sich daher auch keine Gedanken über den Versicherungsschutz. Für Abhilfe könnte eine Intensivierung der Verbraucherinformationskampagnen durch die Branche sorgen.“
AsFro.de: „Hunde verursachen nach der Anschaffung laufende Kosten. Impfungen und Entwurmungen gehören dazu. Welche Kosten kommen auf Hundehalter jedoch zu, wenn eine Behandlung mit Arzneimitteln oder gar ein operativer Eingriff notwendig wird? Können Hundekranken- und Hunde-OP-Versicherung hier Abhilfe schaffen?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Grundsätzlich haben sich die veterinärmedizinischen Möglichkeiten und Standards in den letzten Jahren deutlich verbessert. Gegenüber der Humanmedizin entspricht der technische Stand in etwa einer Zeitdifferenz zwischen 15 bis 20 Jahren. Inzwischen können CT´s oder MRT´s für Hunde durchgeführt werden, es kommen Hüftgelenke oder künstliche Augen zum Einsatz. In den USA werden bereits Organverpflanzungen vorgenommen - und auch die Strahlentherapie hat ihren Weg in die Tiermedizin gefunden. Allerdings liegen die Kosten hier schnell im oberen vierstelligen Bereich. Halter müssen sich also entscheiden, ob sie diese Kosten tragen bzw. von einer Versicherung übernehmen lassen oder das Tier von seinen Leiden erlösen. Beispielsweise kann ein MRT zwischen 400 Euro bis 800 Euro kosten, ist aber ein rein diagnostisches Mittel. Eine Versicherung wäre vor diesem Hintergrund sinnvoll.“
AsFro.de: „Kranken- und OP-Versicherungen für Hunde sind in Deutschland – im Vergleich zur Hundehaftpflichtversicherung – oft einer kritischen Betrachtung ausgesetzt. Warum ist das aus Ihrer Sicht so?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Einerseits ist der fehlende Bekanntheitsgrad für diese Sichtweise verantwortlich. Eine weitere Ursache liegt andererseits in den Versicherungen selbst, da die Leistungsbreite hier deutlichen Variationen unterliegt. Einige Tarife schließen gewisse Behandlungen aus, an anderer Stelle werden nur Operationen versichert. Darüber hinaus sind unterschiedlich hohe Summenbegrenzungen immer wieder ein Thema.“
AsFro.de: „Auf welche Aspekte sollte man bei der Suche nach einer passenden Krankenvorsorge für den Vierbeiner achten? Gelten hier ähnliche Grundsätze wie für den Menschen oder muss das Thema aus einem völlig anderen Blickwinkel betrachtet werden?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Es sollte schon eine gewisse Differenzierung stattfinden. Generell ist es angebracht, Nutzen und Kosten in ein gewisses Verhältnis zu stellen, also ob beispielsweise das Alter eines Tieres den Eingriff bzw. die Behandlung noch rechtfertigt. Es stellt sich die Frage, ob alles, was machbar ist, auch sinnvoll ist. Im Gegensatz dazu sollte diese Abwägung beim Menschen keine Rolle spielen. Abseits dieser Differenzierung sind aber durchaus Gemeinsamkeiten zu erkennen.“
AsFro.de: „Versicherungsschutz kostet Geld. Eine Tatsache, die auch für Hundeversicherungen gilt und sich an den Leistungen bzw. dem Leistungsumfang der Versicherung orientiert. Welche Leistungen sollten Ihrer Ansicht nach in jedem Fall von der Versicherung abgedeckt werden und welche Leistungen machen vielleicht nur in Ausnahmefällen Sinn?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Eine Hundeversicherung sollte umfassenden Versicherungsschutz bieten. Dies heißt, dass in jedem Fall operative Eingriffe versichert sein sollten - da diese sehr teuer werden können. Darüber hinaus sollten auch neurologische Störungen oder innere Erkrankungen versorgt werden. So kann ein Hund, der mehrere Jahre mit Diabetes lebt, für den Halter eine erhebliche finanzielle Belastung (Insulin, Blutuntersuchungen) darstellen.“
AsFro.de: „Das Kleingedruckte – sprich die Versicherungs- und Tarifbedingungen – genießen im Versicherungswesen eine große Bedeutung. Leistungsausschlüsse sind hier an der Tagesordnung. Was führt aus Ihrer Alltagserfahrung heraus im Zusammenhang mit Hundeversicherungen zu Problemen und worauf sollten Hundehalter daher bei Versicherungsabschluss gezielt achten?“
Dr. Klaus Kutschmann: „Die Vertragsbedingungen sind immer wichtig, auch dass die Vorsorge eine Rolle spielt - sprich in den Tarifbedingungen eine umfassende Absicherung stattfinden. Ebenfalls für wichtig erachte ich eine Stimmigkeit aus Preis und Leistung. Leider zeigt sich in der Praxis, dass die Kosten für Hundeversicherungen aus Verbrauchersicht relativ hoch sind und auf lange Sicht die Behandlungskosten übersteigen. Besser wäre eine breitere Basis, die zu niedrigeren Prämien führt. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Tarife konkrete Behandlungen bzw. OPs wegen gewissen Krankheitsbildern nicht per se ausschließen, was in einigen Fällen leider doch vorkommen kann.“
AsFro.de: „Vielen Dank Herr Dr. Klaus Kutschmann für Ihre Geduld, Zeit und die Beantwortung unserer Fragen zum Thema Hundeversicherung, die einigen Haltern sicher weiterhelfen werden. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit als Tierarzt und im Rahmen Ihres Engagements bei der Bundestierärztekammer.“
Quelle: Tierklinik Magdeburg
Dr. Klaus Kutschmann
Fachtierarzt
Fachtierarzt
Fachtierarzt Dr. Klaus Kutschmann, gebürtiger Magdeburger und Spezialist für Augenheilkunde, hat seine Laufbahn mit dem Studium der Veterinärmedizin an der Humboldt-Universität Berlin begonnen. Die Stationen seiner veterinärmedizinischen Arbeit führten Dr. Klaus Kutschmann nach Leipzig und Magdeburg, wo an der Tierklinik Magdeburg (Poliklinik für Klein- und Heimtiere) bis heute das Zentrum seines Wirkens liegt. Neben seiner praktischen Arbeit engagiert sich Dr. Klaus Kutschmann auch als Mitglied des Ausschusses für Kleintiere der Bundestierärztekammer.
Krankenversicherung oder OP-Versicherung - Die richtige Wahl
Eine Hunde-Kranken- oder OP-Versicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zum grundsätzlich zu empfehlenden Haftpflichtschutz sein. Inwieweit sich welche Versicherungsform dabei eignet, ist jedoch vom Einzelfall abhängig.
Grundsätzlich bietet die Hunde-Krankenversicherung einen weitreichenderen Schutz, der sich allerdings auch in den Beitragssätzen widerspiegelt, während die Hunde-OP-Versicherung ausschließlich im Fall einer notwendigen und meist kostspieligen Operation greift.
Versicherungen für Hunde - Was geht noch?
Haftpflicht und Krankenversicherung für Hunde sollten aus Sicht der Vorsorge ausreichen. Halter können Bello aber durchaus auch darüber hinaus absichern. So bieten diverse Gesellschaften zum Beispiel reine Unfallversicherungen an oder Tarife, die Jagd- und Arbeitshunde in besonderer Weise berücksichtigen.
Die Ausgestaltung dieser Sondertarife obliegt den einzelnen Gesellschaften, was zu Variationen im Leistungsumfang führt. Die Unfallversicherung deckt Krankheitskosten, die sich aus einem Unfall ergeben. Das Problem: Krankheiten stellen ein größeres Risiko dar, weshalb dieser Versicherungszweig Anlass zu einer kritischen Betrachtung gibt. Zumal die Deckungssummen – im Vergleich zu anderen Krankenversicherungen - in reinen Unfalltarifen niedriger ausfallen. Besteht die Option einer vollwertigen Hunde-Krankenversicherung, ist diese der reinen Unfalldeckung vorzuziehen.
Versicherungstarife für Jagd- und Arbeitshunde sind im Hinblick auf den Leistungsumfang vergleichbar mit Hundekrankenversicherungen, beinhalten aber noch einige zusätzliche Tarifdetails - wie Todesfallleistungen für Jagdhunde. Inwiefern sich diese Tarife rechnen, hängt stark vom Einzelfall ab. Generell gilt beim Thema Hundeversicherung folgendes Credo: Zuerst sollten Sie den für sich notwendigen Schutz auf eine sichere Basis stellen - und erst dann an Ihren Hund denken.
Hundeversicherung – Lohnt sich ein Wechsel?
Wer den Versicherungsmarkt im Auge behält, entdeckt mit Sicherheit regelmäßige günstige Tarife. Einfach blind die Gesellschaft und den Tarif zu wechseln, ist aber wenig effektiv. Zuerst muss klar sein, ob ein niedriger Beitrag zu einer Leistungsverschlechterung führt oder nicht. Bleibt das Vorsorgeniveau beispielsweise durch äquivalente Deckungssummen oder entsprechende Leistungen erhalten bzw. steigt, macht ein neuer Vertrag Sinn.
Da Hundeversicherungen speziell im Bereich der Krankheitskostenvorsorge - anders als im Fall humaner Krankenversicherungstarife - nicht mit Altersrückstellungen kalkuliert werden, können Sie flexibler reagieren. Es muss allerdings klar sein, dass nicht nur Fristen wie die Vertragslaufzeit die Wechselmöglichkeiten limitieren, sondern auch vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen. Generell kann ein Versicherungswechsel
mit einer ordentlichen Kündigung in Angriff genommen werden. Dies ist der übliche Weg, wenn der Vertrag ausläuft (etwa nach 12 oder 36 Monaten) und die Kündigungsfrist (zwischen einem und drei Monate) noch nicht abgelaufen ist.
auf dem Weg der außerordentlichen Kündigung erfolgen - nach einer Schadensregulierung (durch Zahlung der Leistung oder eine Ablehnung) bzw. wenn es zu Beitragsanpassungen kommt. In beiden Fällen greift eine vierwöchige Kündigungsfrist.
Vor der Kündigung sollte aber klar sein, dass dem Einstieg in einen neuen Tarif nichts im Weg steht. Andernfalls riskieren Halter den Versicherungsschutz langfristig - was gerade in Bundesländern mit Haftpflichtzwang zum Problem werden kann.
Tipp: Die Kündigung sollten Sie stets per Einschreiben mit Rückschein und der Bitte um eine Bestätigung verschicken.
Fazit: Hundeversicherungen machen Sinn
Haustiere versichern - vor einigen Jahren hätten viele Haushalte nicht an diesen Schritt gedacht. Es ist aber durchaus angebracht, diesen Aspekt in den Alltag einzubauen - solange Sie zu einem geeigneten und passenden Versicherungsschutz greifen. Gerade die Hunde-Haftpflichtversicherung ist - vor dem Hintergrund der gesetzlichen Haftung - in Erwägung zu ziehen. Anders die Situation im Fall der Krankheitskostentarife.
Hier müssen Sie zuerst an die eigene Absicherung denken - und können sich dann um den Vierbeiner kümmern. Sind ausreichende Mittel für den Jahresbeitrag vorhanden, ist eine Vollversicherung die optimale Wahl. Wie beim Menschen gilt aber auch hier: Je eher der Vertrag unterschrieben wird, umso günstiger der Beitrag, da das Alter und der Gesundheitszustand des Hundes in die Prämienberechnung einfließen.
Bilderquellen:
Vorschaubild Hund auf Sofa mit Decke und Kissen © sonne fleckl - Fotolia.com
Hand Pfote Freundschaft © sonne fleckl - Fotolia.com
Hund im Bett © Jeroen van den Broek - Fotolia.com
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